Im Themenbereich des Lebensmittelrechts werden in einem lauterkeitsrechtlichen Kontext diejenigen Rechtsschriften zusammengefasst, aus denen sich spezifische Vorgaben für die Werbung für Lebensmittel ergeben. Insbesondere sind hier die Health-Claims-Verordnung (HCVO) und die sog. Gemeinschaftsliste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben zu nennen.
Die Besonderheit besteht hierbei, dass diese solche Werbeaussagen sehr stark reglementieren, die sich auf die gesundheitsfördernde oder krankheitslinderne Wirkung von Lebensmitteln beziehen. Diese bilden damit den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln bilden. Dies erfordert eine umsichtige Herangehensweise.
Unternehmen, deren Geschäft sich mit dem Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln befasst, sollten insoweit nicht nur bei der Gestaltung der einzelnen Werbekampagne die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und beachten. Ziel sollte vielmehr eine strategisch überdachte Marketingstrategie sein, bei der das Spannungsfeld zwischen Werbewirkung und dem rechtlich Machbaren angemessen in Ausgleich gebracht werden.