Rechte an Fotografien

Wer Fotos auf seiner Internetseite veröffentlicht, macht sich oft keine Gedanken darüber, ob er zur Nutzung von Fotografien auch berechtigt ist. Jede Nutzung, insbesondere die Veröffentlchung im Internet, setzt voraus, dass mit dem Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte die Einräumung von Rechten vereinbart worden ist. Häufig wird dabei verkannt, dass sich die Rechteeinräumung auch auf die Onlinenutzung bezieht.

Recht zur Online-Nutzung muss aktiv eingeräumt werden

Wer Fotos einmal zur Nutzung überlassen bekommen hat, darf nicht davon ausgehen, dass er damit automatisch auch solche Nutzungsrechte übertragen bekommen hat, die alle denkbaren Nutzungsarten abdeckt. Der Fotograf kann in diesem Fall die unzulässige Nutzung seiner Fotos abmahnen und neben Unterlassung auch Schadensersatz verlangen. Je nach Umständen und Dauer der Bildnutzung stehen in einem solchen Fall mitunter mehrere Tausend Euro Schadensersatz im Raum. Urheberrechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Fotorechten im Internet sind eine der häufigsten Gründe für Rechtsstreitigkeiten.

Im Zweifel für den Urheber

Der Fotograf lebt von der Qualität seiner seiner Arbeit und davon, dass er an der wirtschaftlichen Auswertung auch partizipiert. Die technischen Möglichkeiten des Internets, Medieninhalte aller Art, insbesondere aber auch Fotografien ohne Aufwand und nennenswerte Vorkenntnisse vervielfältigen zu können, gefährdet dieses Interesse. Die unbefugte Nutzung von Fotomaterial bildet die wohl häufigste Gruppe von Urheberrechtsverletzungen. Bemerkenswert ist dabei, dass dies häufig ohne jedes Unrechtsbewusstsein und mit völligem Unverständnis für die urheberrechtliche Problematik erfolgt. Erstaunlicherweise lässt sich in der Urheberrechtspraxis ebenso häufig feststellen, dass dies auf ebenso wenig Rechtskenntnis auf der Seite der Rechteträger, den Urhebern, trifft.

Als Fotograf sollten Sie deshalb Ihre wohlverdienten Rechte an Ihrer kreativen Schöpfung kennen und selbstbewusst einfordern. Es ist Ihr gutes Recht, dass Ihre Leistung nicht ungefragt und ohne jede Vergütung wirtschaftlich ausgebeutet wird, umso mehr, wenn dies ohne jeden Hinweis auf die Urheberschaft stattfindet. 

Wir beraten und klären Sie umfassend über Ihre Rechte als Urheber auf. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte bei Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen und durchzusetzen und verfolgen Ihre Ansprüche insbesondere auf Unterlassungs- und Schadensersatz sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.