Open-Source-Software wird definiert als Software, die der Urheber zum gemeinfreien, unentgeltlichen Gebrauch freigibt. Unter dem Open-Source-Software (OSS) - Konzept existiert eine Vielzahl von Lizenzbestimmungen, die sich hinsichtlich Komplexität, Stringenz des Freihalteprinzips und der Kommerzialisierbarkeit stark unterscheiden.
Danach ist denkbar, dass der Urheber die Software zur freien Nutzung freigibt, es dem Nutzer aber freistellt, eigene Software unter Nutzung der OSS-Komponenten als proprietäre Software zu vertreiben (z. B. Berkeley Software Distribution License – BSD, Massachusetts Institute of Technology – MIT).
Das Gegenmodell hierzu bilden die sog. GPL-Lizenzen, bei denen der sog. Copyleft-Effekt greift. Danach bestimmt der Urheber durch lizenzrechtliche Vorgaben, dass die Software frei genutzt werden darf, der Nutzer eigene Softwareentwicklungen, die auf den freinutzbaren OSS-Komponenten aufbauen, ebenfalls zur freien Nutzung freigeben muss.
Die Lizenzmodelle werden von der Free-Software-Foundation (FSF) international moderiert und veröffentlicht. Ungeachtet dessen, steht es dem Hersteller originärer Softwareprogramme aber frei, die GPL-Bestimmungen anzupassen. Insoweit ist im Einzelfall zu ermitteln, welches Lizenzmodell einschlägig ist und ob die Lizenzbestimmungen ge-genüber dem offiziellen Text Abweichungen beinhalten.