Die GPL3 wurde bereits im Jahre 2007 veröffentlicht und bezieht sich auf die zu dieser Zeit gängigen Vertriebsmodelle für Software. Anknüpfungspunkt für die Weitergabe des Quelltextes sind insoweit klassische Vertriebswege, bei der eine Programmkopie abgegeben wird.
Bei SaaS-Anwendungen wird die Software regelmäßig auf dem System des Anbieters ausgeführt und dem Nutzer nur ein zeitlich befristeter Zugriff auf das System zur Nutzung der Programmfunktionen gewährt. Eine Übertragung oder Vervielfältigung der Software findet nicht statt. Im Zusammenhang mit SaaS-Modellen kann insoweit der Standpunkt eingenommen werden, dass der Quelltext nicht veröffentlicht werden muss, weil eine Verbreitung der Software, an die die GPL die Pflicht zur Quelltextherausgabe knüpft, nicht stattfindet.
Dieser Ansatz deckt allerdings keine Auslieferung der Software zum On-Premise-Betrieb, weil die Software in diesem Fall auf ein System beim Empfänger übertragen werden muss. In diesem Fall greift die Pflicht zur Offenlegung des Quelltextes doch wieder ein.